Beitragsordnung
§ 1 Grundlage
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.
- Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 7 der Vereinssatzung in der Fassung vom 06.02.2024.
- Die Mitgliedsbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
- Die Höhe der Beitragspflichten richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 2 Beitragshöhe
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Jedes ordentliche Mitglied, welches eine natürliche Person ist, hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens* 50 Euro zu zahlen.
- Jedes ordentliche Mitglied, welches eine juristische Person ist, hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens* 100 Euro zu zahlen.
- Fördermitglieder entscheiden selbst über die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags, zahlen jedoch mindestens* 100 Euro.
- Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
- Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.06. reduziert sich die Beitragshöhe für dieses Jahr um 50%.
* Höhere Mitgliedsbeiträeg können gerne freiwillig gezahlt werden. ♥
§ 3 Zahlungsform
- Der Mitgliedsbeitrag kann durch Einzugsermächtigung oder durch Überweisung geleistet werden.
- Im Falle der Einzugsermächtigung wird der Mitgliedsbeitrag zum 31.03. eines jeden Jahres bzw. im Jahr des Vereinseintritts frühestens einen Monat nach Zustellung der Mitgliedschaftsbestätigung von den Konten der Mitglieder abgebucht.
- Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
- Im Falle der Überweisung ist der Mitgliedsbeitrag bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres bzw. im Jahr des Vereinseintritts bis spätestens vier Wochen nach Zustellung der Mitgliedschaftsbestätigung auf das Beitragskonto des Vereins zu entrichten.
- Bei Beitragsrückständen werden Mahngebühren in Höhe von 10 Euro pro Mahnung erhoben.